Rettet die Bienen
Bekanntmachung
über die Eintragung für das Volksbegehren
„Rettet die Bienen!"
vom 31.01. bis 13.02.2019
1. Die Gemeinde Huisheim ist in 2 Eintragungsbezirke eingeteilt.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsbezirk 1
Eintragungsraum:
Gemeindeverwaltung Huisheim, Hauptstraße 10, 86685 Huisheim,
nicht barrierefrei
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch und Freitag von 8 Uhr- 11.30 Uhr,
Donnerstag von 15.30 - 18 Uhr,
zusätzlich am Donnerstag, 07.02.2019 von 15.30 Uhr - 20 Uhr und
Sonntag, 10.02.2019 von 10 Uhr - 12 Uhr
Eintragungsbezirk 2
Eintragungsraum: Verwaltungsgemeinschaft Wemding,
Marktplatz 3, 86650 Wemding, EG, Zimmer 3, nicht barrierefrei
Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch von 8 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 16 Uhr,
Donnerstag von 8 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17.30 Uhr,
Freitag von 8 Uhr - 12 Uhr, zusätzlich am
Samstag, 02.02.2019 von 10 Uhr - 12 Uhr und
Donnerstag, 07.02.2019 von 13 Uhr - 20 Uhr
2. Die Stimmberechtigten können sich in jedem Eintragungsraum
der Gemeinde eintragen. Die Stimmberechtigten
haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitbringen.
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen,
können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder
Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums
in Bayern eintragen.
4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur
einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist
unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung
brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen
werden.
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§
107a abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des innern vom 13. November 2018 nach Art. 65 Landeswahlgesetz,
die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens
enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November
2018 veröffentlicht.
Sie ist in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz
3, 86650 Wemding, EG, Zi. 3, während der allgemeinen
Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen
werden.