Ortsrecht der Gemeinde Fünfstetten
Bei den im Internet veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann trotz größter Sorgfalt bei der Umsetzung nicht ausgeschlossen werden, dass sich Fehler eingeschlichen haben. Es gilt daher immer, die Satzung oder Verordnung in der bei Gemeinde einsehbaren und bekanntgegebenen Form.